Für unsere Fortbildungen und Ausbildungen können Sie folgende staatliche Prämien beantragen:
1. Die Bildungsprämie
Sie erhalten 50%, max. 500 € pro Jahr Zuschuss zu einer Bildungsmaßnahme.
Voraussetzung: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern.
Seit dem 01.12.2008 können Sie einen Teil Ihrer Investitionen in Fortbildungen vom Staat durch die Bildungsprämie fördern lassen.
Den Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € beim gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe und und weitere Informationen finden Sie hier.
2. Der Bildungsscheck
Die Landesregierung NRW ünterstützt die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Anfallende Kursgebühren werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck übernommen.
Unternehmen mit maximal 250 Beschaftigten können einen Bildungsscheck erhalten. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung.
Für Berufsrückehrende steht der Bildungsscheck unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Verfügung.
Wer kann den Bildungsscheck nutzen?
- Angestellte aller Ebenen und Firmen
- die Zahl der Angestellten des Unternehmens, in dem Sie angestellt sind liegt unter 250
- Selbständige, deren Selbständigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
- Sie haben in den vergangenen 2 Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.















